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   Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-173/04 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-173/04 P (https://dejure.org/2005,23606)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.07.2005 - C-173/04 P (https://dejure.org/2005,23606)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - C-173/04 P (https://dejure.org/2005,23606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche SiSi-Werke / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke in Form der Verpackung der Ware - Standbeutel für Fruchtgetränke und Fruchtsäfte - Absolute Eintragungshindernisse - Keine Unterscheidungskraft - Auslegung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. ...

  • EU-Kommission PDF

    Deutsche SiSi-Werke / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke in Form der Verpackung der Ware - Standbeutel für Fruchtgetränke und Fruchtsäfte - Absolute Eintragungshindernisse - Keine Unterscheidungskraft - Auslegung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. ...

  • EU-Kommission

    Deutsche SiSi-Werke / HABM

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Schlussantrag eines Generalanwalts vor dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen einer Verhandlung über die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke - Grundlagen bestehender Eintragungshindernisse bei der Eintragung von Gemeinschaftsmarken - Unterscheidungskraft ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-173/04
    Im ersten Fall ergibt sich die Antwort implizit aus dem wiederholt genannten Urteil in der Rechtssache C-218/01 (Henkel), wo es in den Randnummern 63 und 64 heißt, dass die Tatsache, dass eine Marke in einem Mitgliedstaat für bestimmte Waren eingetragen wurde, nicht bedeutet, dass in einem anderen Mitgliedstaat die Eintragung einer gleichen oder ähnlichen Marke für dieselben oder ähnliche Produkte zu gewähren oder zu versagen ist.

    6 - Vgl. Urteile vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99 (Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 73), vom 8. April 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-53/01 bis C-55/01 (Linde u. a., Slg. 2003, I-3161, Randnr. 38) und vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache C-218/01 (Henkel, Slg. 2004, I-1725, Randnr. 29), in denen die Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) ausgelegt wird.

    7 - Ähnliche Begriffe wurden in den genannten Urteilen Henkel (Randnr. 30) und Linde (Randnr. 40) verwendet.

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-173/04
    6 - Vgl. Urteile vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99 (Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 73), vom 8. April 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-53/01 bis C-55/01 (Linde u. a., Slg. 2003, I-3161, Randnr. 38) und vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache C-218/01 (Henkel, Slg. 2004, I-1725, Randnr. 29), in denen die Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) ausgelegt wird.

    9 - So die bereits mehrfach erwähnten Urteile Philips (Randnr. 48) und Linde (Randnr. 42).

  • EuG, 02.07.2002 - T-323/00

    SAT.1 / OHMI (SAT.2)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-173/04
    In Randnummer 31 des Urteils stellt das Gericht unter Hinweis auf seine Urteile vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00(4) und vom 5. März 2003 in der Rechtssache T-194/01(5) fest, dass Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 Marken erfasse, die aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise gewöhnlich für die Präsentation der betreffenden Waren oder Dienstleistungen verwendet würden.

    4 - SAT.1/HABM (SAT.2) (Slg. 2002, II-2839).

  • EuG, 28.01.2004 - T-146/02

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-173/04
    Aus den genannten Gründen schlage ich dem Gerichtshof vor, das von der Rechtsmittelführerin gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 28. Januar 2004 in den verbundenen Rechtssachen T-146/02 bis T-153/02 eingelegte Rechtsmittel zurückzuweisen und der Rechtsmittelführerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    2 - Urteil vom 28. Januar 2004 in den verbundenen Rechtssachen T-146/02 bis T-153/02, Deutsche SiSi-Werke/HABM, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuG, 05.03.2003 - T-194/01

    Unilever / HABM (Tablette ovoïde)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-173/04
    In Randnummer 31 des Urteils stellt das Gericht unter Hinweis auf seine Urteile vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00(4) und vom 5. März 2003 in der Rechtssache T-194/01(5) fest, dass Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 Marken erfasse, die aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise gewöhnlich für die Präsentation der betreffenden Waren oder Dienstleistungen verwendet würden.

    5 - Unilever/HABM (Slg. 2003, II-383).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-173/04
    22 - In dem Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95 (Sabèl, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 23) ging der Gerichtshof bei der Prüfung zweier Marken im Hinblick darauf, ob sie unzulässige Ähnlichkeiten aufweisen, ähnlich vor, wobei er auf den Gesamteindruck der Marke unter Berücksichtigung ihrer unterscheidenden und dominierenden Elemente abstellte.
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-173/04
    Dieses Kriterium gilt jedoch für den Buchstaben c dieses Artikels (Urteil vom 16. September 2004 in der Rechtssache C-329/02 P, SAT.1/HABM, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 36).
  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-173/04
    14 - Urteil vom 11. März 2003 in der Rechtssache C-40/01 (Slg. 2003, I-2439).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-173/04
    Im gleichen Sinne siehe auch Urteil vom 7. Oktober 2004 in der Rechtssache C-136/02 P (Mag Instrument/HABM, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-173/04
    13 - Urteil vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-517/99 (Slg. 2001, I-6959).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

  • EuGH, 23.09.2004 - C-107/03

    Procter & Gamble / HABM

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